Ein 41-Jähriger zielt vor einem Supermarkt mit einer Schusswaffe unter anderem auf die Polizei. Ermittlungen legen eine psychische Erkrankung nahe. Nun soll er untergebracht werden.
Nach den Schüssen vor einem Dresdner Supermarkt hat die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Dresden einen Unterbringungsbefehl gegen den beschuldigten 41-Jährigen erlassen. Die Ermittlungen gegen den Mann liefen weiter, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden mit. Dabei verdichteten sich die Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Mannes.
Der 41-Jährige hatte am Mittwochmorgen mit einer Schusswaffe auf mehrere Menschen gezielt und Schussgeräusche imitiert. Nach Verlassen eines Lebensmittelgeschäfts hatte der Mann seine Waffe - eine Art Muskete - auch auf die herbeigerufenen Einsatzkräfte gerichtet. Die Polizei stoppte ihn mit zwei Schüssen.
Nach seiner Festnahme kam er schwer verletzt in ein Krankenhaus.
Beschuldigter nach Schussverletzungen nicht vernehmungsfähig
Der Mann, der nach Polizeiangaben mehrfach "Allahu Akbar" gerufen hatte, ist noch nicht vernehmungsfähig. Anhaltspunkte für ein islamistisches Tatmotiv gibt es nach Angaben der Staatsanwaltschaft nach bisherigem Ermittlungsstand nicht.
Gegen den 41-Jährigen wird wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung, der Bedrohung und des unerlaubten Führens einer Schusswaffe ermittelt. Ob die Polizeibeamten ihre Waffen rechtmäßig einsetzten, soll in einem separaten Verfahren ermittelt werden.
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Die Staatsanwaltschaft wirft dem 41-Jährigen zudem eine weitere Tat vor: In der Nacht zum Sonntag soll er mit einem Hammer auf einen 23-Jährigen im Dresdner Zentrum losgegangen sein. Der Mann konnte den Angriff jedoch abwehren und blieb unverletzt. (dpa/afp/bearbeitet von ng)