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KI-Verhaltensscanner in Berlin: Mit Strichmännchen zu mehr Sicherheit

Die KI-gestützte Verhaltens- und Situationserkennung im öffentlichen Raum in Berlin soll bereits im August 2026 starten.
/ Mike Faust
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Das Pilotprojekt soll in Berlin an der Warschauer Straße und am Kottbusser Tor durchgeführt werden. (Bild: Stéphane Mouchmouche / Hans Lucas / AFP via Getty Images))
Das Pilotprojekt soll in Berlin an der Warschauer Straße und am Kottbusser Tor durchgeführt werden. Bild: Stéphane Mouchmouche / Hans Lucas / AFP via Getty Images)

Die KI-gestützte Kameraüberwachung zur sogenannten Verhaltens- und Situationserkennung im öffentlichen Raum in Berlin soll noch im August 2026 beginnen. Wie die Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage der Berliner Morgenpost(öffnet im neuen Fenster) mitgeteilt hat, sollen die Erkenntnisse in den sukzessiven Ausbau der Verhaltens- und Situationserkennung im öffentlichen Raum einfließen.

Eine KI soll Bewegungsmuster in den Videoaufnahmen analysieren und zwischen normalen und potenziell gefährlichen Situationen unterscheiden. Bei Auffälligkeiten alarmiert das System die Polizei, wobei immer ein Mensch die letzte Entscheidung darüber treffen soll, ob eine Gefahr vorliegt oder nicht.

Für das Pilotprojekt sollen entsprechende Systeme zunächst am Kottbusser Tor und der Warschauer Brücke in den Berliner Stadtteilen Kreuzberg und Friedrichshain eingesetzt werden.

Berlins Innensenatorin Iris Spranger sagte der Morgenpost, dass ausdrücklich keine biometrische Identifizierung stattfinden, und die Gesichter von gefilmten Personen unkenntlich bleiben sollen. Einsatzkräfte sehen laut Spranger lediglich Strichmännchen, anhand deren Bewegungsmuster abgeschätzt werden müsse, ob die ungewöhnlich sind.

Falsche Prioritäten während angespannter Finanzlage in Berlin

Grundlage für die KI-gestützte Videoüberwachung ist das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) Berlin, das die Befugnisse der Berliner Polizei regelt und dem im Dezember 2025 die Möglichkeit der KI-gestützten Verhaltensanalyse hinzugefügt wurde.

Datenschützer und Oppositionspolitiker kritisieren die Möglichkeiten zur Verhaltensanalyse im öffentlichen Raum als zu weitgehend. Seitens der Grünen und der Linken wurde bereits angekündigt, Klage gegen die Novellierung des ASOG vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof einreichen zu wollen. Befürchtet wird unter anderem, dass für Personen mit atypischem Verhalten, etwa Suchtkranke, das Diskriminierungsrisiko steige, da sie fälschlicherweise in den Fokus der Polizei geraten könnten.

Aufgrund der angespannten Finanzlage in Berlin bemängeln Kritiker zudem eine falsche Prioritätensetzung. Die Berliner Innenverwaltung schätzt die Kosten für den Betrieb des Systems bis zum Jahr 2030 auf 4,6 Millionen Euro. Von Dezember 2026 bis Ende des Jahres 2027 soll die Technik auch für den Objektschutz erprobt werden, etwa am Roten Rathaus und am Alten Stadthaus. Als IT-Dienstleister wurde die Firma Adesso beauftragt.


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